Die auf die steuerliche Beratung von Tankstellen und Service-Betrieben spezialisierte Ehrenstrasser & Roth Wirtschaftsprüfungs- & Steuerberatungs KG hatte kürzlich zum Neuigkeiten-Seminar für Tankstellen-Unternehmer geladen.
Hauptthema war der neue Tankstellen-KV, der am 13.11.2015 veröffentlicht wurde.
Das Interesse war daher sehr hoch, die Fragen zahlreich und die knapp 50 Teilnehmer erhielten einen roten Faden durch den neuen KV mit genauen Infos, was bis 1.1.2016 bzw bei zukünftigen Einstellungen zu tun ist:
1. Schriftliche Bestätigung der Nettoverkaufsfläche laut Kollektivvertrags-Formel,
2. Erarbeitung einer mitarbeiterbezogenen Aufgabenliste, 3. Umstiegsvereinbarung mit jedem einzelnen Mitarbeiter,
4. Vordienstzeiten beim künftigen Mitarbeiter abfragen,
5. Schriftliche Aufforderung zum Vordienstzeitennachweis,
6. Arbeitsaufzeichnungen führen,
7. Aufsplittung der Arbeitsstunden in die diversen Zuschlagsarten,
8. Bei Angestellten schriftliche Sondervereinbarung betreffend Kündigung auch zum 15. und Letzten jedes Monats treffen.