❱Der Branchentreff 2017, anlässlich der AutoZum in Salzburg, am Freitag den 20. Jänner 2017, ist der absolute Pflichttermin für alle Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmer. Am Programm stehen top-aktuelle Themen wie zum Beispiel Ausgleichsanspruch, Entwicklung der Tankstellenbranche, Tankstellen-Wohlverhaltenskatalog, von der Tankstelle zum Supermarkt, professionelle Fahrzeugaufbereitung oder Elektromobilität.
Den 20. Jänner freihalten
Obmann Ing. Helmut Marchhart, Fachgruppe Niederösterreich: „Die Fachgruppen der einzelnen Bundesländer planen für ihre Mitglieder einen gratis Bus-Shuttleservice einzurichten, um möglichst stressfrei die Fachveranstaltung und anschließend die Fachmesse AutoZum kostenlos besuchen zu können. Nutzen Sie dieses Angebot.“
Mit Verlängerung ist zu rechnen
Sowohl die Preistransparenzdatenbank als auch die geregelte Preisauszeichnung der Treibstoffe an Tankstellen (Preiserhöhungen nur um 12.00 Uhr) werden der Branche leider auch 2017 erhalten bleiben. Obwohl beide Verordnungen am 31. Dezember 2016 außer Kraft treten, ist mit einer Verlängerung durch Bundesminister Mitterlehner zu rechnen.
Die letzte Aktualisierung des österreichischen Wohlverhalten-Katalogs liegt schon einige Jahre zurück. Ziel ist es, das Regelwerk zu erneuern und mit den Mineralölgesellschaften verbindliche Vereinbarungen zu treffen. Wichtige Themen sind beispielsweise Dauer der Kündigungsfristen, klare Abgrenzung zwischen Agentur- oder Eigenhändlervertrag, einheitliche Regeln betreffend Besicherung der Station, Geschäftspläne oder Kalkulation.
Tankstellenstudie 2030
Eine Arbeitsgruppe unter Andreas Weber erstellte in Kooperation mit Studenten der Wirtschaftsuniversität Wien die „Tankstellenstudie 2030.“ Wie werden sich die Tankstellen in den nächsten 15 Jahren in Österreich entwickeln? Am Branchentreff in Salzburg werden von den Studenten die wichtigsten Zukunftsszenarien präsentiert.
Die Tankstellen der Zukunft werden wichtige logistische Aufgaben übernehmen, ihre Rolle als Wohlfühloasen weiter ausbauen und weiter vollautomatisiert. Eine wichtige Rolle werden sowohl Tankstellen als auch Parkgaragen für die Elektromobilität spielen. In Zukunft werden Elekrofahrzeuge bereits nach 15 Minuten 80 Prozent ihrer Batterieladekapazität erreicht haben. Die Reichweite eines zukünftigen Elektrofahrzeuges kommt immer näher an einen Diesel- oder Benzinantrieb heran. Die praktische Umsetzung des UN-Klimaabkommens in Paris wird in Zukunft auch in Österreich die Zahl der angemeldeten Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr erhöhen.
In Norwegen boomt dank steuerlicher Begünstigungen die Elekromobilität und Städte – von Linz über Düsseldorf bis Paris – überlegen, die Einfahrt von Dieselfahrzeugen wegen der anfallenden Emissionen zu verbieten.
Bis 2020 sollen österreichweit 4.500 Ladestationen an Tankstellen oder Supermärkten errichtet werden. Alleine die Stadt Wien plant 1.000 neue Stromtankstellen.
Eine zentrale Forderung des Fachverbandes betreffend Energieeffizienzgesetz ist es, die Tankstellen als Verpflichtete herauszunehmen und gleichzeitig die Beifügung von Additiven in der Kraftstoffverordnung zu verankern. Obmann Klaus Brunnbauer: „Der hohe bürokratische Aufwand für die Meldung und Administrierung und die völlig praxisfremde Dokumentationsverpflichtung stehen in keiner Relation zu den erzielten Effekten.”
Unterstützung bei der Umsetzung
Die Fachgruppen der einzelnen Bundesländer unterstützen ihre Mitgliedsbetriebe mit Informaionsveranstaltungen und der Erstellung eines Ausgleichszahlungsrechners. In letzter Zeit konnte ein deutlicher Preisverfall beim Zukauf von Energiesparmaßnahmen verzeichnet werden. Selbst Haushaltsmaßnahmen sind derzeit bereits um 0,5 Cent pro kWh erhältlich.
Beratungsunternehmen bieten kostengünstige Paketlösungen an, welche in einigen Schritten umgesetzt werden. Über eine Plattform werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Maßnahmen vorgeschlagen. Bei entsprechender Bestätigung wird der vereinbarte Übertragungsprozess gestartet und die Registrierung der Maßnahmen bei der Monitoringstelle über das Unternehmensserviceportal vorgenommen. Die Daten werden verwaltet und nach dem Energieeffizienzgesetz geprüft.
Unter der Leitung von Obmann Harald Pfleger, Fachgruppe WKO Steiermark, wurde die Arbeitsgruppe Servicegewerbe gegründet. Diese beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den aktuellen Themen wie zum Beispiel Aus- und Weiterbildung von Unternehmern und Mitarbeitern in Servicebetrieben.
Diplom für Fahrzeugaufbereitung
Basismodule sollen am WIFI angeboten werden und beinhalten Arbeitsbereiche wie Kalkulation, Kundenberatung, Grundzüge der professionellen Fahrzeugaufbereitung, Material und Methoden. Der tiefergehende Praxisteil wird in weiterer Folge von den Teilnehmern über private Einrichtungen absolviert. Letztendlich münden sowohl Basismodul als auch die praktische Ausbildung in eine Diplomprüfung, diese wird vom WIFI übernommen. Nach erfolgreicher Diplomprüfung kann sich ein Teilnehmer bzw. dessen Unternehmen „Diplom-Fachbetrieb für Fahrzeugaufbereitung“ nennen. Wird nur das Basismodul am WIFI abgeschlossen, heißt das Unternehmen „Fachbetrieb für Fahrzeugaufbereitung“.
Zum Thema neuer Kollektivvertrag standen mit Mag. Veronika Ihradska, Mag. Alexander Noga und Dr. Alexandra Thaler von der WKO Wien drei SpezialistInnen aus dem Bereich Arbeits- und Sozialrecht während der Tagung zur Verfügung. Die Tagungsteilnehmer hatten die Möglichkeit, in Einzelgesprächen ihre persönlichen Anliegen zu diskutieren.
Ausnahme von Grundpreisregelung
In Wien kam es bei einer Schwerpunktaktion des Marktamtes zu Beanstandungen, weil mehrere Tankstellenbetreiber im Shop nicht den Grundpreis einzelner Artikel ausgezeichnet hatten. Bei Sachgütern, die nach Volumen, Gewicht, Länge oder Fläche angeboten werden, ist neben dem Verkaufspreis auch der Preis je Maßeinheit auszuzeichnen.
Es gibt zahlreiche Ausnahmebestimmungen, zum Beispiel für Tankstellenunternehmer. Eine Intervention der Fachgruppe Wien beendete die Kontrollen des Marktamtes an Tankstellen. Obmann Klaus Brunnbauer: „Auch bei den bereit eingeleiteten Strafverfügungen gehen wir nach Verfassung des Einspruches von einer Einstellung aus.“
Seit 1. Jänner 2011 gilt, dass nur mehr Betriebe, deren Schwerpunkt in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, die Energieabgabevergütung beantragen können. Die Abgaben betreffen auch Mineralöl im
Sinn des Mineralölsteuergesetzes, Heizöl Extraleicht, Strom, Heizöl leicht, mittel, schwer und Flüssiggas – der Antrag kann rückwirkend fünf Jahre eingebracht werden.
Mit einem Gewinnspiel und einem zünftigen Abendessen im Schweizerhaus endete der informative Branchentreff.